1. Die Benutzung der Toilettenanlagen ist kostenpflichtig. Ein Drehkreuz (Automat) gewährt gegen Bezahlung der festgelegten Gebühr Einlass. Die festgelegte Gebühr beträgt CHF 1.00/EUR 1.00. Der Automat nimmt folgende Münzen an:
Der Automat erstattet Rückgeld, wenn der eingeworfene Betrag die festgelegte Gebühr übersteigt. Rückgeld wird ausschliesslich in CHF ausgegeben. Ein Euro entspricht dabei einem Schweizer Franken.
2. Bei Bezahlung der festgelegten Gebühr gibt das Drehkreuz einen entsprechenden Wertbon aus. Dieser Wertbon und allfälliges Rückgeld sind zu entnehmen.
3. Kleinkinder, die aufrecht gehend durch den separaten Kindereingang passen, nutzen die Toilettenanlagen kostenlos.
4. Der Wertbon im Wert von CHF 0.50 bzw. CHF 1.00 berechtigt zum Einkauf von Waren, resp. kann an den Kauf von Waren angerechnet werden. Folgende Punkte sind dabei zwingend zu beachten:
6. Die Marché Restaurants Schweiz AG behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Toilettennutzung gültige Version der AGB.
7. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Dietlikon/ZH, Sitz der Marché Restaurants Schweiz AG.